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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. COmarketing GmbH

 

§ 1 - Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Grundlage aller Verträge, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die mit der Fa. COmarketing GmbH, Messerschmittstr. 4, 89343 Jettingen-Scheppach abgeschlossen werden. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB), Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachstehend „Auftraggeber“).

1.2 Die AGB werden dem Auftraggeber mit der Angebotserstellung zur Kenntnis gebracht und sind im Internet unter www.comarketing.de/homepage/agb.html jederzeit frei abrufbar.

1.3 Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von der Fa. COmarketing GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.5 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.6 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge, welche die Fa. COmarketing GmbH mit dem Auftraggeber abschließt, ohne dass ein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung der AGB im Einzelfall erfolgen muss.

 

§ 2 - Angebot, Annahme und Leistungsumfang

2.1 Die Angebote der Fa. COmarketing GmbH sind, soweit diese im Einzelfall nicht als verbindlich bezeichnet werden, bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. An verbindliche Angebote ist die Fa. COmarketing GmbH nur bis zu dem im Angebot bezeichneten Zeitpunkt, längstens bis zum Ablauf von vier Wochen nach Absendung des Angebots an den Auftraggeber gebunden. Sämtliche zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen (z.B. Schriftstücke, Zeichnungen, Muster) sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Einzelheiten bezüglich des Leistungsumfangs, den die Fa. COmarketing GmbH dem Auftraggeber gegenüber erbringt, ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. COmarketing GmbH. Erst mit der Auftragsbestätigung oder dem Beginn der Leistungserbringung durch die Fa. COmarketing GmbH gilt der Auftrag des Auftraggebers als angenommen.

2.3 Die Fa. COmarketing GmbH ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers jederzeit zu Teilleistungen berechtigt.

2.4 Im Rahmen des Auftrags besteht grafische, typografische und fotografische Gestaltungsfreiheit der Fa. COmarketing GmbH, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

2.5 Mit der Erteilung eines Auftrags, der im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Auftragsverarbeitung darstellen, erklärt der Auftraggeber sich damit einverstanden, dass der Auftrag im Rahmen des Auftragsverarbeitungsverhältnisses auf der Grundlage der Regelungen des Art. 28 DSGVO und präzisiert im Auftragsverarbeitungsvertrag, erfolgt.

 

§ 3 - Vergütung, Fälligkeit, Abnahme und Aufrechnung

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese geschuldet ist.

3.2 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Nachträgliche Umarbeitungs- und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus, sowie Mehraufwand bei der Angebotserstellung aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers, werden von der Fa. COmarketing GmbH entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes berechnet.

3.3 Im Falle einer vorzeitigen, einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin angefallene Vergütung an die Fa. COmarketing GmbH zu bezahlen.

3.4 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung der Fa. COmarketing GmbH nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes bzw. bei Übergabe der Ware fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit zahlbar.

3.5 Die Fa. COmarketing GmbH ist berechtigt, von dem Auftraggeber Teil-/ Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen und/oder Vorschüsse zu verlangen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

3.6 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Fa. COmarketing GmbH Gestaltungsfreiheit.

3.7 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Fa. COmarketing GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten (über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

3.8 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um eine Forderung, welche mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft ist.

 

§ 4 - Lieferung und Lieferfristen

4.1 Erfüllungsort für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist, soweit nichts Abweichendes im Einzelfall bestimmt, am Sitz der COmarketing GmbH.

4.2 Die von uns benannten oder mit uns vereinbarten Termine/Fristen sind stets unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Soweit ausnahmsweise verbindliche Fristen vereinbart sind, gelten Ziffern 4.3 bis 4.5; für ausnahmsweise vereinbarte verbindlich Termine gelten Ziffern 4.3 bis 4.5 entsprechend.

4.3 Die Einhaltung von Fristen durch uns setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Fristen beginnen insbesondere frühestens mit der Bezahlung fälliger Anzahlungen oder Abschlagszahlungen durch den Auftraggeber. Bei Verzug des Auftraggebers verlängern sich alle Fristen um die Verzugsdauer zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Fristen verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sich der Auftragsumfang nach der Vereinbarung der Frist ändert oder erweitert.

4.4 Fristen verlängern sich bei von uns nicht zu vertretenden Umständen und bei höherer Gewalt jeder Art angemessen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

4.5 Geraten wir aus Gründen in Lieferverzug, die wir zu vertreten haben, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung, die im Regelfall mindestens vier (4) Wochen betragen muss, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 - Urheber- und Nutzungsrecht

5.1 An allen Unterlagen (Skizzen, Vorentwürfe, Skripte, Reinzeichnungen, Negative, Dias, elektronisch gespeicherte Fotos, Angebote, etc.) sowie an Konzepten und Ideen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, behält sich die Fa. COmarketing GmbH alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Die in Satz 1 genannten Unterlagen, Konzepte und Ideen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fa. COmarketing GmbH nicht an Dritte überlassen oder diesen sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Unterlagen ist nur im Rahmen der Erfordernisse des Vertragsverhältnisses sowie unter Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Weiter sind die Unterlagen auf Verlangen jederzeit vollständig zurückzugeben, soweit der Auftraggeber die Unterlagen nicht zur Vertragserfüllung oder Benutzung der Leistungen der Fa. COmarketing GmbH benötigt. Dritte, die bestimmungsgemäß mit den Unterlagen, Konzepten und Ideen in Kontakt kommen, sind vom Auftraggeber entsprechend zu verpflichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den Unterlagen ist ausgeschlossen.

5.2 Sofern Vertragsgegenstand die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk ist, gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. In diesem Fall sind die Arbeiten der Fa. COmarketing GmbH (z.B. Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Fotografien) als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 52 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5.3 Ohne Zustimmung der Fa. COmarketing GmbH dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

5.4 Die Werke dürfen nur für die vereinbarten Nutzungen und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Als Vertragszweck gelten nur vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zwecke. Das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung des Honorars und sämtlicher auftragsbezogenen Kosten. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen oder Mehrfachnutzungen), auch für ein anderes Produkt, und alle sonstigen über den vereinbarten Zweck hinausgehenden Nutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fa. COmarketing GmbH.

5.5 Wir sind nicht verpflichtet, Dateien Layouts oder Programm-Codes an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, Layouts oder Programm-Codes, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

§ 6 - Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Fa. COmarketing das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.

6.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber die gelieferte Gegenstände weiterverkauft, weiterverschenkt oder in anderer Weise an Dritte weitergibt.

 

§ 7 - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber unterstützt die Fa. COmarketing GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird die Fa. COmarketing GmbH hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

7.2 Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

7.3 Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der Fa. COmarketing GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese der Fa. COmarketing GmbH umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbarem, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung in ein anderes Format oder eine Digitalisierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

7.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

7.5 Der Auftraggeber sichert zu, dass an den zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Urheber- und/oder Markenrechte Dritter bestehen. Sofern Urheber- und/oder Markenrechte Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Unterlagen bestehen, hat der Auftraggeber die Fa. COmarketing GmbH hierüber umfassend schriftlich zu informieren; der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm überlassenen Unterlagen zu dem von der Fa. COmarketing GmbH vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Dies gilt sowohl für Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen oder sonstige gestalterische Darstellungen als auch für textliche Inhalte.

7.6 Der Auftraggeber hat die Fa. COmarketing GmbH von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Urheber- und/oder Markenrechtes in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagengegenüber der Fa. COmarketing GmbH erheben.

7.7 Der Auftraggeber (bspw. Gewinnspielinitiator) ist verpflichtet vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten - die bspw. im Rahmen von Gewinnspielen erhobenen wurden - an die Fa. COmarketing GmbH, seiner Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO über die Weitergabe der Daten, nachzukommen. Mit Beauftragung der Fa. COmarketing GmbH sichert der Auftraggeber die Pflichterfüllung zu.

 

§ 8 - Gewährleistung, Verjährung, Haftung

8.1 Die Fa. COmarketing GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, usw. sorgfältig zu behandeln.

8.2 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Abnahme, Ablieferung oder Abholung des Werkes bzw. der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen nach deren Feststellung, schriftlich bei der Fa. COmarketing GmbH geltend zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Anzeige, gilt das Werk bzw. die Ware als mangelfrei abgenommen und genehmigt. Im Übrigen gilt §§ 377 ff. HGB ergänzend.

8.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Fa. COmarketing GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Fa. COmarketing GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die Fa. COmarketing GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.4 Sofern die Fa. COmarketing GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt sie sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Fa. COmarketing GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

8.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Fa. COmarketing GmbH.

8.6 Die Fa. COmarketing GmbH erstellt Websites, Apps und sonstige Programme so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut werden. Die Fa. COmarketing GmbH haftet nicht dafür, dass diese auch bei technischen Veränderungen, die nicht von der Fa. COmarketing GmbH vorgenommen wurden, einwandfrei aufgebaut oder dargestellt wird. Bei Änderungen und Anpassungen der Browser oder externer Software an neue Standards haftete die Fa. COmarketing GmbH nicht dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen (Website, App, Programme, etc.) auch auf älteren Browsern einwandfrei funktionieren.

8.7 Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Fa. COmarketing GmbH nicht.

8.8 Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung, es sei denn, es gilt gesetzlich zwingend eine längere Haftungsfrist oder es wurde ausdrücklich eine längere Frist vereinbart.

 

§ 9 - Sonstige Haftung

9.1 Die Fa. COmarketing GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Fa. COmarketing GmbH.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fa. COmarketing GmbH nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.

9.3 Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, haftet die Fa. COmarketing GmbH nur für die vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Darunter sind diejenigen Schäden zu verstehen, welche die Fa. COmarketing GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit deren Entstehung sie unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bei Vertragsschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, rechnen musste. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Haftung der Fa. COmarketing GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 10 - Hinweise

10.1 Die Fa. COmarketing GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

10.2 Die Fa. COmarketing GmbH ist berechtigt, in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Ferner ist sie berechtigt, Schriftzüge, Logos und sonstige erbrachte Leistungen zu verwenden.

 

§ 11 - Vertraulichkeit, datenschutzrechtliche Hinweise

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle (nicht offenkundigen) technischen, wirtschaftlichen und persönlichen Vorgänge und Verhältnisse der Fa. COmarketing GmbH, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit der Fa. COmarketing GmbH oder deren Angeboten, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünften bekannt werden, stets - auch im Zweifelsfall - als Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse zu behandeln, darüber Verschwiegenheit zu wahren und dafür zu sorgen, dass Dritte (auch Familienangehörige und mit der Sache nicht befasste Mitarbeiter) von ihnen nicht unbefugt Kenntnis erhalten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.2 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung aus Ziffer 11.1, so ist er verpflichtet, der Fa. COmarketing GmbH für jeden Einzelfall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der vereinbarten Nettogegenleistung als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Fa. COmarketing GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

11.3 Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleitung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.

 

§ 12 - Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Fa. COmarketing GmbH. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für den Sitz der Fa. COmarketing GmbH zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. COmarketing GmbH und dem Auftraggeber getroffen werden, insbesondere Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien, Nebenabreden sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

Stand: Oktober 2018

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